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  Mit dem Aufkommen der Inquisition im 13.Jahrhundert fanden die ersten Hexenprozesses statt.

Der Hexenwahn erfasste somit auch den Harz.

Die Kirche verbreitete die Vorstellung, dass Menschen die sich mit Hexensalben, Magie und geheimnisvollen Zaubersprüchen befassten, mit dem Teufel im Bunde seien müssen und Tod über den Menschen und das Vieh bringen wird.

Selbst Martin Luther (1483-1546) war Beführworten der gerichtlichen Verfolgung von Hexen und Zauberer.

In seiner Predigt vom 06.05.1526 verlieh er dem mit folgenden Sätzen Nachdruck:

 
     
 

 
     
  Luther rechtfertigte sich darauf hin wie folgt:

>>Die Hand, welche das Schwert führet und würget, ist nicht mehr in Menschenhand, sondern in Gottes Hand, und nicht der Mensch, sondern Gott hänget, rädert, enthauptet, würget, krieget<<

Besonders grausam war die Hexenverfolgung während des Dreißigjährigen Krieges von 1618-1648.

Im Wernigeröder Rathaus befand sich unter den Folterwerkzeugen eine eiserne Maske, die glühend der überführten Hexe auf das Gesicht gedrückt wurde. Auf dem Weg zur Verbrennung wurde die Hexe unter dem gebimmle des Armesünderglöcklein auf dem Schinderkarren durch den Ort gefahren. Die Sünderin war im Gesicht gebrandmarkt und der Kopf kahl geschoren.

Dies hatte den Zweck, den Gaffern am Wegesrand zu zeigen, das es keine von ihnen sei, denn zeigte nach der Entstellung ihre >Teufelsfratze<.

Die Hexe Anna Davids wurde am 10.Okt.1656 vor dem Niedergässer Tor zu Stolberg mit dem Schwert gerichtet, um im Anschluss verbrannt zu werden.

So >gnädig<, mit vorheriger Erdrosselung oder Enthauptung, war man nur in minderschweren Fällen.

In schweren Fällen wurde gnadenlos bei lebendigen Leibe verbrannt.

Aber auch hier konnte der Henker je nach Urteil darüber entscheiden, ob die Verbrennung schnell oder langsam vonstatten ging. Um die Qualen zu verlängern, wurde das Reisig vorher angefeuchtet.

Mit etwas Glück ersticke die Hexe vorher im Rauch.

Wenn nicht, erreichte die Glut nach einiger Zeit, bei vollem Bewusstsein die blanken Beine, es bildeten sich Blasen, brodelten und zerplatzen. Die Glut zog sich über den schwarz-rot verbrannten Körper, Gestank machte sich breit. Unter unsäglichen Schmerzen schrie und wand sich das Opfer.

Der Henker hatte dafür zu sorgen, das die Hexe nicht nur verkohlte, sonder komplett verbrannte, um sie im Anschluss in den Fluß zu schütten, damit sich keiner etwas für Zauberzwecke der Asche, oder sich eventuell von den Resten des Körpers was entnehmen konnte.

1575 wurde in Quedlinburg der Margarete Flachs der Prozess gemacht und stirbt qualvoll auf dem Scheiterhaufen. Der Hebamme aus dem nahe gelegenen Ditfurt wurde Hexerei vorgeworfen, nachdem sie Leute aus dem Dorf von diversen Leiden, gegen Bares, befreit habe. - Die Prozessakte liegt noch heute im Quedlinburger Rathaus.

Wie überall, war man auch in Quedlinburg nicht zimperlich mit den Angeklagten.
 
     
 

Gefoltert wurde überwiegend im Keller des Rathauses und im Schreckensturm, der heutzutage als Herberge dient und von Touristen gern gebucht wird.

(Bild links)

 

 
     
  Dank der deutschen Gründlichkeit, was keine Erfindung unserer heutigen Beamten ist, existieren nicht nur Akten über Folter und Hinrichtungen, sondern auch Rechnungen, die belegen, dass der Henker, sowie das Holz für den Scheiterhaufen vom Angeklagten, oder dessen Angehörigen bezahlt werden musste.

Zur damaligen Zeit waren die kirchliche und staatliche Macht sehr eng miteinander verknüpft. Gemeinsam war man bemüht ein Hexenbild zu entwerfen.

Bevor nun der Hexenhammer, - Handbuch der Hexenverfolgung, 1486 erstmals von Heinrich Kramer aus Speyer veröffentlicht, - zur Anwendung kam, konnten die Angeklagten versuchen ihren christlichen Glauben und die Magie, wie zum Beispiel die Kräuterheilung zu vereinbaren.

Vorbei waren die Hexenprozesse erst, als die Gerichte nicht nur auf Folter setzten, sonder vernünftige Beweise forderten.