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In einem
Schaukasten im Oberstock des städtischen Museums
Quedlinburg lag ein aus altem Besitze der Stadt herrührendes Buch
aus, das man mit Recht das schwärzeste, höllischste
Menschenmachtwerk, was es seit Anbeginn der Welt gegeben
hat, ein ewiges, unvergessliches Schanddenkmal für die
Geschichte seiner Zeit und vor allem für seine Verfasser
und deren Oberen, ein wahres Greulbuch genannt hat – der
,, Hexenhammer“ oder, wie der Titel des lateinischen
geschriebenen Buches lautet, ,, Malleus maleficarum“.
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Es ist
verfasst von dem berüchtigten deutschen General-
Inquisitor Jacob Sprenger in Verbindung mit dem
Dominikaner Heinrich Krämer. Die ersten vier undatierten
Ausgaben erschienen zwischen 1484 – 87 in Köln; von 1487
– 1496 folgten weitere 5 datierte, die ebenfalls in Köln
und in Nürnberg herauskamen. Dann kommt eine Ausgabe von
1511, und ihr folgen weiter eine ganze Reihe bis 1600. |
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Man
ersieht schon aus den vielen Drucken die
Wichtigkeit, die diesem Buche 4 beigelegt wurde. |
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Auf Grund der
Anschauungen von Hexen und Hexenbuhlschaft mit dem
Teufel, wie sie in diesem schier unheimlichen Buche
entwickelt werden, find Tausende unschuldige Weiber zu
Folterqualen und zum Feuertode verurteilt wurde. |
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Im
Harzgebiete tauchen Hexenprozesse zumeist erst seit 1496
auf, also kurz Erscheinung des ,,Hexenhammers“. Aber wie
weit sich hier bis etwa zum 2. Viertel des 16.
Jahrhunderts der Hexenglaube verbreitet, lässt sich aus
Mangel an schriftlichen Zeugnissen schwer entscheiden.
Etwa von der Mitte des 16. Jahrhunderts ab weicht das
mündliche Verfahren dem schriftlichen; seitdem nehmen
auch hier wie an allen Orten Deutschlands die
Hexenprozess gewaltig zu. |
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Man
brennt in Göttingen, Hildesheim, Braunschweig,
Salzgitter, Schöningen, Herzberg, Osterode, im
Grubenhagenschen, in Nordhausen, Stolberg,
Sangerhausen, Mansfeld, Halberstadt, Wernigerode. |
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Seltener
werden diese Prozesse in unserer Gegend erst seit
1600, auch fallen die Urteile vielfach weniger
blutig aus. |
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So kommt es
1648 z.B. bei uns laut Dogteirechnung doch vor, die
wegen Zauberei eingesteckten Margarete Pole und ihr Mann
durch das Urteil des Leipziger Schöffenstuhl
freigesprochen wurden, während ihre Anklägerin,
Katharine Jonas nebst ihrer Tochter, die die Beklagten
gescholten und mit Steinen geworfen hatte, 10 Tage
Gefängnis erhielten. |
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Auch 1642
schon waren zwei Frauen, der Zauberei beschuldigt, zur
Haft gekommen, aber, da sie nicht überführt wurden
konnten, wurden sie wieder entlassen. Am 28. September
1664 wurde Lucie Magarete Ebers, Hermann Steinackers
Frau, gefänglich eingezogen, weil ihr Meister Andreas
Schlotte, der Scharfrichter, schuld gegeben hatte, sie
hätte ihm ein Kind bezaubert. |
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Es wurden
darauf die Akten nach Leipzig geschickt, von wo auf
,,scharfe Frage“, d.h. auf Anwendung der Folter erkannt
wurde. Diese wandte aber nicht der Quedlinburger,
sondern der von Halberstadt herbeigeholte Scharfrichter
Gottfried an. Darauf wurden die Akten wieder nach
Leipzig geschickt und von dort aus Staupenschlag und
ewige Landesverweisung erkannt, ein Urteil, das auch
ausgeführt wurde. |
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Höchst
interessant ist die noch in den Rathausakten vorhandene
Verhandlung gegen die 77 jährige Witwe Hedwig Amelungen,
wohnhaft auf dem Marschlinger Hofe, die 1663 beschuldigt
wurden war, einen Kobold oder, wie die Akten sagen,
einen ,, Kobbel“ in den Pferdestall des Grashoffschen
Gehöftes neben dem Hofkeller gebracht zu haben. Dieser
Kobold trieb darin unheimlichen Spuck. |
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Knechte und
Pferde wurden mit großer Kesserlingen und Brettstücken
geworfen; die Knechte, die bei den Pferden schliefen,
wurden aus den Betten geworfen und so geschlagen, dass
sie tiefe Wunden davon trugen. Auf alles Kanzeln wurde ¼
Jahr lang um Rettung gebetet. Die Amelunge, die sich
verdächtig gemacht haben sollte, wurde eingezogen und in
dem von ihr angeblich verhexten Pferdestall an einem
Pfahl angebunden. |
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Nach einem
von Leipzig eingezogenen Urteilsspruch sollte sie
peinlich befragt werden; aber in der Nacht zu, 26. Juli
erhängte sie sich an einem Strick, und weiß man, so
erzählt eine gleichzeitige Chronik nicht, wie sie diesen
bekommen, weil ihr in Beisorge des Erhenkens weder
Schürzenteil noch Haarband gelassen war. |
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Natürlich
hatte sie der Teufel geholt. |
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Allgemeine
Anklage wegen Zauberei werden das weiteren noch vielfach
in den Akten erwähnt, ohne das sich im einzelnen
Genaueres feststellen ließe. So wird z.B. 1613 ein
fremder Bader, der hier kurierte, wegen angeblicher
Zauberei eingesteckt. Das Betrüger oder Betrügerinnen
geradezu auf den Aberglauben spekuliert haben, ergibt
sich aus einer ganzen Reihe von Eintragungen in die
Dogtei- und Ratsrechnungen. |
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Da auch zu
diesen grausamen Zeiten zu einer Verurteilung ein
Geständnis vorliegen musste, um eine Hexe zu überführen,
gab es die unterschiedlichsten "Hexenproben". |
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Unter
grausamster Folter gaben die beschuldigten Frauen
ein Geständnis ab und bestätigten somit ihre Schuld.
Einige wenige, die auf ihre Unschuld beharrten
starben dann letztendlich an den Qualen der Folter. |
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Einem
Gerücht zu folge, musste der jeweilige Henker, der
die Folter vollzog aufpassen, denn Hexen können
nicht weinen! Diese Fähigkeit wurde den Hexen vom
Teufel genommen wurde. |
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Aus
diesem Grund sollen sich die Hexen während der
Folter selbst ins Gesicht gespuckt haben, damit es
so aussah, als würden sie weinen. |
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Als
Hexenprobe ist unter anderem die Nadelprobe bekannt, bei
der die zu verurteilende Frau nach Muttermalen, Warzen
und ähnlichem abgesucht wurde. Ist man fündig geworden,
so stach der Henker, oder manchmal auch ein Chirurg mit
einer Nadel hinein. Wenn die Frau weder Schmerzen hatte,
noch Blut floss, so war klar, es handelt sich eindeutig
um ein Hexenmal, welches unweigerlich ein Todesurteil
nach sich zog. |
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Bei der
Wasserprobe wurde den Frauen Arme und Beine über kreuz
zusammen gebunden und an der tiefsten Stelle des
nächsten Flusses oder Sees geworfen. |
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Da diese so
nicht schwimmen konnte und im Normalfall unter ging, war
sie zwar unschuldig, ....soff aber meistens ab. |
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Konnte Sie
sich über Wasser halten, ging dieses nicht mit rechten
Dingen zu und war somit schuldig! |
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Wie ist es zu
dieser Wasserprobe gekommen? |
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Da die
Menschen zu dieser Zeit sehr gläubig wahren, wurde
angenommen, das wegen der Taufe Jesus das Wasser ein
Zeichen Gottes ist und somit alles Schlechte, also z.B.
eine Hexe von diesem Abgestoßen wird und so oberhalb des
Wassers gehalten wird. |
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Auch eine
Hexenwaage soll es gegeben haben. |
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Hierbei wurde
ihr Gewicht erst geschätzt, dann wurde sie gewogen. War
sie leichter, als sie geschätzt wurde, stand fest, es
handelt sich um eine Hexe. |
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Allerdings
soll diese Probe nur selten zur Urteilsfindung
eingesetzt wurden sein. |
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Ein weiteres
Kennzeichen von Hexen was, dass sie beim Vaterunser
während der 6. und 7. Bitte stockten und das Gebet nicht
weiter führen konnten. |
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